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Firmengründungen in Albanien

 

Selbständiger Einzelunternehmer

Für die Aufnahme des Geschäftsbetriebes sind für oben genannte Rechtsform folgende Schritte notwendig:

  • Gerichtseintragung
  • Anmeldung beim Arbeitsamt
  • Anmeldung beim Sozialamt
  • Bezahlung der Gemeindesteuern (Werbesteuer, Unternehmenssteuer, Gebäudesteuer, Grundmiete, Kommunalgebühren, Eigentumsabgaben)
  • Eröffnung eines Bankkontos und Anmeldung bei der Bank
  • Hygiene- und Sanitärzertifikat einholen
  • Registrierung der Registrierkasse
  • Registrierung beim Amt für die Kontrolle der Messinstrumente
  • Registrierung beim regionalen Statistikamt
  • Nach Bezahlung der Registriergebühr, Anmeldung beim Register der Industrie- und Handelskammer
  • Anmeldung der lokalen Steuerbehörde: binnen 10 Tagen sollte von der Steuerbehörde ein Steuerzertifikat und eine Steuernummer vergeben werden


Gründung einer Repräsentanz oder Niederlassung

Man kann die Errichtung einer Repräsentanz oder Niederlassung als Vorstufe für eine Firmengründung in Albanien bezeichnen.

Repräsentanzen dürfen nur Tätigkeiten im Namen und auf Rechnung ihrer Mutterfirma durchführen, die nicht steuerlich relevant sind und daraus resultiert, dass diese Repräsentanzen dann in Albanien nicht steuerpflichtig sind.

Niederlassungen sind in Albanien steuerpflichtig und müssen daher auch die lokalen Steuern, die nationalen Steuern entrichten.
Die Niederlassungen in Albanien sind in Tirana mit nachstehenden Unterlagen einzutragen:

  • Notariell beglaubigter Gründungsakt
  • Gesellschaftsvertrag mit der Mutterfirma
  • Beschluss des zuständigen Organs, die Niederlassung zu gründen
  • Nachweis der Einzahlung des Gründungsbetrages


Gründung eines Tochterunternehmens in Albanien

Eine Variante einer Eintragung in Albanien ist die Eintragung einer 100%-igen Tochtergesellschaft des ausländischen Unternehmens, jedoch ohne Beteiligung eines albanischen Partners.
Zur Gründung des Tochterunternehmens sind folgende Schritte nötig:

  • Gründungsvertrag in Form eines Notariatsaktes
  • Eröffnung eines Bankkontos zur Einzahlung des Stammkapitals
  • Registrierung beim Registergericht in Tirana
  • Anmeldung beim Arbeitsinspektorat
  • Anmeldung bei der Sozialversicherung
  • Registrierung bei der Handelskammer
  • Bezahlung der Gemeindesteuern
  • Gewinnschätzung für das erste Jahr
  • Anmeldung bei der Steuerbehörde (alle oben angeführten Dokumente, 2 Passbilder und die Geburtsurkunde des Geschäftsführers)

Alle Dokumente müssen ins Albanische übersetzt und notariell beglaubigt werden!


Wir beraten Sie gerne persönlich über Firmengründungen in Albanien

Unsere Dienstleistung umfasst wesentlich mehr als eine reine Hilfestellung zur Firmengründung in Albanien. Wir verfügen über ausgezeichnete Kontakte zu Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren und Banken. Die meisten Kontakte sind deutschsprachig. Des weiteren erstellen wir für Sie auch Businesspläne, Markteintrittsmodelle und helfen Ihnen bei allen Behördengängen. Wir bieten Ihnen einen Firmengründungsworkshop an, in dem wir genau auf Ihre Bedürfnisse eingehen und alles im Detail mit Ihnen klären.

Kontakt Information

Herr Uron Memeti

Rruga Dora D'Istria,
Pallati Teknoprojekt,
Sh 1, Kati 3, Ap. 18,
1022 Tirana - ALBANIEN

E-mail: u.memeti@albimco.com

 
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